In der Zahnmedizin steht PHI für Protected Health Information (geschützte Gesundheitsinformationen). Im Rahmen von HIPAA bezieht sich dies auf alle identifizierbaren Patientendaten – einschließlich Name, Adresse, Röntgenaufnahmen, Behandlungspläne und Abrechnungsunterlagen – die Zahnarztpraxen sicher aufbewahren müssen, ob in elektronischer, papierbasierter oder mündlicher Form.
Zahnmedizinische PHI:
- Patientenidentifikatoren: Namen, Adressen, Telefonnummern, Geburtsdaten und Sozialversicherungsnummern.
- Klinische Unterlagen: Röntgenaufnahmen, intraorale Fotos, Karteikarten und Behandlungspläne.
- Verwaltungsdaten: Termindaten, Planungsnotizen und Versicherungsinformationen.
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Finanzdaten:
Zahlungshistorie und Abrechnungsbelege.
HIPAA und Dandy:
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Alle von uns verwendeten Softwarelösungen sind HIPAA-konform
- Wir schließen außerdem eine Business Associate Agreement (BAA) ab, um die HIPAA-Konformität zu stärken.
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Minimierung personenbezogener Daten
- Wir verwenden patientenspezifische Informationen zu Abrechnungszwecken; wir vermeiden dies jedoch, wo immer es möglich ist.
PHI auf Laborboxen
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Dandy ist kürzlich darauf aufmerksam geworden, dass Patientennamen auf Laborboxen eingelasert sind.
- Dies macht sie identifizierbar und nachverfolgbar, stellt jedoch eine Herausforderung dar, wenn Praxen sie entsorgen oder für andere Zwecke verwenden.
- Derzeit verbleiben die Namen auf den Boxen, um die Identifizierung zu erleichtern, während wir nach einer Lösung für diese Herausforderung suchen.
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Empfehlungen zur Entfernung:
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Abrasives Poliergerät
- Hitzeloser Stein
- Gummischeibe
- Grüner Stein
- Dentaler Bohrer
- Grobes Bimsmehl und Lappenscheibe
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Abrasives Poliergerät