Übersicht: Dieser Artikel beschreibt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dandy Practice Agreement, einschließlich der Business Associate Agreement (BAA) zur HIPAA-Konformität.
Übersicht über die Practice Agreement
Wenn eine Praxis einen Vertrag mit Dandy abschließt, stimmt sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Practice Agreement zu. Diese Bedingungen definieren die rechtliche Beziehung und die operativen Grenzen zwischen der Praxis und Dandy.
Business Associate Agreement und PHI
Die Business Associate Agreement (BAA) ist in den Dandy Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten. Als HIPAA-konformer Business Associate verwendet Dandy die Business Associate Agreement zum Schutz geschützter Gesundheitsinformationen (Protected Health Information, PHI).
Dandy schützt geschützte Gesundheitsinformationen durch folgende Methoden:
Rollenbasierter Zugriff: Dandy schränkt den Datenzugriff entsprechend der jeweiligen Rolle jeder einzelnen Person ein.
Minimalerforderliche Offenlegung: Dandy gibt nur die minimal erforderliche Menge an geschützten Gesundheitsinformationen weiter, die für die Abrechnung und wesentliche Dienstleistungen benötigt wird.
Themen der Practice Agreement
Die Practice Agreement umfasst die folgenden wesentlichen rechtlichen und operativen Bereiche:
Definitionen: Klare Erläuterungen der im gesamten Vertrag verwendeten Rechtsbegriffe.
Zulässige Nutzung und Weitergabe von PHI: Spezifische Szenarien, in denen Dandy berechtigt ist, geschützte Gesundheitsinformationen zu verwenden oder weiterzugeben.
Pflichten des Business Associate: Dandys Verantwortlichkeiten bei der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Compliance.
Meldepflichtige Ereignisse: Verfahren zur Benachrichtigung der Praxis bei Datenvorfällen.
Pflichten der Covered Entity: Die Verantwortlichkeiten der Praxis im Rahmen der Vereinbarung.
Laufzeit und Kündigung: Details zur Laufzeit der Vereinbarung und wie beide Parteien die Zusammenarbeit beenden können.
IT-Richtlinie für praxisseitig bereitgestellte Geräte: Richtlinien für die Nutzung von durch die Praxis bereitgestellten Geräten.
Sonstiges: Standardmäßige Rechtsklauseln und weitere Bestimmungen.
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